- Eintragungszeitraum Volksbegehren 17. – 24.04.2023 – Verlautbarung GIS Gebühren NEIN und andere, Verlautbarung ECHTE Demokratie, Verlautbarung Nehammer muss weg
- “Antrag auf Ausstellung/Zusendung einer Wahlkarte” – Formular
- Wahlbeisitzer Gemeindewahlbehörde für die Landtagswahl 2023 – Kundmachung
- Verordnung über die Festsetzung der Höhe der besonderen Nächtigungsabgabe – Kundmachung
- Haushaltsbeschluss für 2023 – Kundmachung
- Ausnahme vom Halte- und Parkverbot für Ladetätigkeit am Tauernweg
- Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Tweng auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden.Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
- einer Bildmarke
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und Ausdrucke des Dokuments.
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Tweng gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz finden Sie hier.