• Beschluss Freigabe “Wasser” Gst. LN 577/58 – Kundmachung
  • Auflage Rechnungsabschluss 2023 – Kundmachung
  • Abfallabfuhrordnung 2024 – Kundmachung
  • Haushaltsbeschluss für 2024 – Kundmachung
  • Pädagoge gesucht gesucht
  • Ausnahme vom Halte- und Parkverbot Ringstraße – Verordnung und Lageplan Standplatz
  • Zweitwohnsitzabgabe – Infoblatt bzw. Abgabenerklärung
  • Verordnung über die Festsetzung der Höhe der besonderen Nächtigungsabgabe – Kundmachung
  • Ausnahme vom Halte- und Parkverbot für Ladetätigkeit am Tauernweg
  • Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Tweng auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden.Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
    1. einer Bildmarke
    2. dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
    3. Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und Ausdrucke des Dokuments.

    Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Tweng gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz finden Sie hier.